Wer sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?
Alle, die eine Reise ins Ausland planen, sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Egal, ob Urlaub, Geschäftsreise oder Schüleraustausch: Unerwartete Krankheiten oder Unfälle können überall passieren.
Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig, auch wenn ich in Europa reise?
Auch innerhalb Europas übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten. Sie zahlt in der Regel nur Leistungen nach den Standards des jeweiligen Reiselandes. Diese können oft geringer ausfallen als die in Deutschland gewohnten Leistungen. Zudem übernimmt die gesetzliche Kasse keinen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, der sehr teuer werden kann.
Sind Vorerkrankungen abgedeckt?
Akute Verschlechterungen oder unerwartete Komplikationen von bestehenden Vorerkrankungen sind mitversichert. Planbare Behandlungen bekannter chronischer Erkrankungen im Ausland sind nicht abgedeckt.
Wer organisiert und bezahlt den Rücktransport ins Heimatland?
Den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland organisiert und bezahlt in der Regel die Auslandsreisekrankenversicherung. Gerade diese Kosten können ohne Versicherungsschutz schnell zur enormen finanziellen Belastung werden. Das ist einer der wichtigsten Gründe für den Abschluss dieser Versicherung.
Wie lange ist die Auslandsreisekrankenversicherung gültig?
Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Jede einzelne Reise ist dabei auf maximal 56 Tage begrenzt.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland.
Gilt die Versicherung auch bei Verletzungen im Aktivurlaub?
Unsere Versicherung deckt medizinische Kosten bei Krankheit und Unfall im Ausland. Dabei ist es egal, ob Sie sich beim Sonnenbaden oder beim Ausüben Ihrer Lieblingssportart verletzen.
Gilt die Auslandskrankenversicherung auch bei Reisewarnungen?
Ja, bei Reisewarnungen aufgrund von Krieg oder Unruhen greift Ihr Schutz bis zum Ende des siebten Tages nach der Bekanntgabe. Können Sie nachweisen, dass eine frühere Ausreise nicht möglich war, verlängert sich der Schutz. Reisewarnungen wegen Terrorismus fallen nicht unter diese Regelung.
Gilt die Versicherung auch auf Kreuzfahrten?
Kreuzfahrten sind im Versicherungsschutz inbegriffen.