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Nur das Beste für gesunde Zähne

Zahnzusatz­­versicherung

Drei Tarife zur Auswahl, je nach Bedarf Bis zu 100% Absicherung Leistungen für Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich die Zahnzusatz­versicherung?

Für Versicherte der AOK Bayern, insbesondere:
Für Kinder & Jugendliche Für Erwachsene Für Seniorinnen und Senioren
Ein strahlendes Lächeln macht selbstbewusst und glücklich. Doch Zahnarztleistungen sind oft sehr teuer. Deswegen bieten wir Ihnen mit dem Tarif AOK-ZahnPRIVAT eine Zusatzversicherung, die sich jeder leisten kann. Gesunde und schöne Zähne sollten kein Luxus sein. Verlassen Sie sich auf starke Leistungen für Ihre Zahngesundheit!

Unsere Zahnzusatzversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Bis zu 100 % Leistung

Premium-Zahnschutz, der keine Wünsche offenlässt – 100 % Leistung, null Eigenanteil.

Für jeden Geldbeutel das richtige Produkt

Verschiedene Tarife je nach Bedarf – für eine passgenaue Absicherung

Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit

Nehmen Sie die Leistungen ab Tag 1 in Anspruch

Hervor­ragende Leistungen:
ZahnPRIVAT 100

Die Versicherungskammer Bayern erhält für ihren Tarif ZahnPRIVAT 100 die Top-Bewertung FFF+ („hervorragend“) von Franke und Bornberg. Das Siegel bestätigt höchste Qualität und Leistung im Bereich der Zahnzusatzversicherung – ein starkes Zeichen für Transparenz, Kundenorientierung und umfassenden Schutz rund um Zahngesundheit und Zahnersatz.
Es handelt sich um Tarifauszüge (Stand: 08.2024). Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.
Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag und enthalten die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

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Häufig gestellte Fragen & Downloads

Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
Leider können wir nur Behandlungen bezahlen, die Ihr Behandler nach Vertragsschluss anrät oder durchführt. Eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung ist nicht möglich.
Gibt es eine Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung?
Nein. In den Tarifen AOK-ZahnPRIVAT 75, 90 und 100 gibt es keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt sofort. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie Leistungen direkt in Anspruch nehmen.
Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?
Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.
Kann man eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Eine Zahnzusatzversicherung können Sie in der Regel als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies trägt dazu bei, dass Sie einen Teil der Kosten indirekt über eine mögliche Steuererstattung wieder zurückbekommen können. Wie hoch dieser Anteil ist und welche weiteren Bedingungen beachtet werden müssen, hängt von Ihrem individuellen Steuerfall ab. Wir empfehlen, hierzu eine Steuerberatung zu konsultieren, um Ihre persönliche Situation genau zu analysieren.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Familien?
Es gibt keinen speziellen Tarif für Familien. Allerdings können Familien sich nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Personen mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern. Das ist besonders interessant, wenn Sie Kinder haben, denn die Tarife AOK-ZahnPRIVAT 90 bzw. AOK-ZahnPRIVAT 100 decken auch kostenintensive kieferorthopädische Leistungen ab.
Wie viel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
Sie können selbst wählen, ob die Zahnzusatzversicherung 75, 90 oder 100 Prozent Ihrer Kosten abzüglich Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Preis berechnen
Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt: Tarif AOK-ZahnPRIVAT 100 und AOK-ZahnPRIVAT 90 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren Tarif AOK-ZahnPRIVAT 75 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr 2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.
Muss ich ein Bonusheft führen?
Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss. Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen. Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.
Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.: professionelle Zahnreinigung Fissurenversiegelung Fluoridierung Erstellen eines Mundhygienestatus Im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.: Dämmerschlaf Vollnarkose Lachgas-Sedierung Akkupunktur Hypnose
Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden. Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet. Der versicherte Prozentsatz ist: im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen AOK-ZahnPRIVAT 100 und AOK-ZahnPRIVAT 90. Im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert. Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
Was ist Gnathologie? Sind Leistungen aus diesem Bereich mitversichert?
Sie können für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Erstattungen erhalten. Ein anderes Wort für Gnathologie ist Funktionsdiagnostik. Sie beschäftigt sich mit dem Kiefergelenk und der Funktion des Kauorgans. Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin untersucht, ob die Elemente des Kausystems (zum Beispiel Muskeln und Gelenke) richtig zusammenarbeiten.
Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Den Heil- und Kostenplan erstellt Ihr Zahnarzt: Er dokumentiert den Zustand Ihrer Zähne und informiert zur Regelversorgung. Er enthält einen gegebenenfalls abweichenden Therapieplan und die Kosten, die auf Sie zukommen. Ihr Arzt schickt den Plan vor der Behandlung zu Ihrer Krankenkasse. Erst wenn geklärt ist, wie viel die Krankenkasse bezuschusst, darf der Arzt mit der Behandlung starten. Kürzer gesagt: Der Heil- und Kostenplan bietet Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten. Er hilft Ihnen, einzuschätzen, wie viel Geld Sie selbst zahlen müssen.
Brauche ich einen Heil- und Kostenplan für eine Erstattung?
Nein. Ein Heil- und Kostenplan ist keine Voraussetzung. Wir empfehlen Ihnen jedoch: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein. So erfahren Sie sicher, welcher Eigenanteil übrigbleibt.
Wohin schicke ich meinen Heil- und Kostenplan?
Bitte senden Sie Ihren Heil- und Kostenplan an: Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Maximilianstraße 53
80530 München
Bitte schreiben Sie gut leserlich Ihre Versicherungsnummer (KK/...) auf den Heil- und Kostenplan. In Heil- und Kostenplänen sind die Material- und Laborkosten meistens nur geschätzt angegeben. Wenn Sie uns zusätzlich einen detaillierten Laborkostenvoranschlag schicken, erhalten Sie für diesen Teil ebenfalls eine konkrete Leistungszusage. Damit wissen Sie, mit welchen Erstattungen Sie rechnen können. So können Sie die Behandlung ganz beruhigt beginnen.
Tarifbedingungen: AOK-ZahnPRIVAT
PDF, ca. 98 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen
PDF, ca. 173 KB
Besondere Bedingungen für Versicherte der AOK
PDF, ca. 73 KB
Barrierefreie Produktinformation
PDF, ca. 158 KB
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