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Zusatzversicherung für Vorsorge, Impfungen & Brillen

Vorsorge­­­versicherung

Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen Krankenhaustagegeld bei Unfall Kostenübernahme für Zahnprophylaxe, Brillen, Hörgeräte und Augenlasern Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich die Vorsorgeversicherung?

Für Versicherte der AOK Bayern, insbesondere:
Für gesetzlich versicherte gesundheitsbewusste Erwachsene Für gesetzlich versicherte Familien Für gesetzlich versicherte Reisende
Eine ergänzende Vorsorgeversicherung erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um regelmäßige Check-ups, Schutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung und weitere Vorsorgeleistungen. Damit bleibt Vorsorge einfach, planbar und gewährleistet einen umfassenden Gesundheitsschutz.

Unsere Vorsorgeversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Umfangreiche Vorsorge­leistungen

Von Gesundheits-Check-ups bis zu Reiseimpfungen – mit der Vorsorgeversicherung ergänzen Sie die Leistungen Ihrer Krankenkasse und bleiben bestens geschützt.

Günstiger Gesundheitsschutz

Schon mit günstigen Beiträgen sichern Sie sich und Ihre Familie ab – für mehr Sicherheit bei Ihrer Gesundheit.

Sofortiger Schutz ohne Wartezeit

Direkt nach Vertragsabschluss stehen Ihnen alle Leistungen zur Verfügung. Sie profitieren sofort von Ihrem Plus an Vorsorge.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarife.

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Häufig gestellte Fragen & Downloads

Erhalte ich Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, die ich im Internet kaufe?
Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg, wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.
Brauche ich eine Zusatzversicherung, wenn mein Kind eine Brille trägt?
Kinder toben gerne – da kann nicht jede Brille mithalten. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie die Brille Ihres Kindes besser ab. Geht die Brille kaputt oder wird eine neue benötigt, erstatten wir 80 % der Kosten (maximal 400 Euro in zwei Kalenderjahren).
Brauche ich eine Zusatzversicherung, wenn ich mir die Augen lasern lassen möchte?
Ob Hornhautverkrümmung, Weitsichtig- oder Kurzsichtigkeit – nach einer Augen-OP können Menschen fast jeden Alters langfristig auf Brille oder Kontaktlinsen verzichten. Die Kosten für das Augenlasern können pro Auge zwischen 800 Euro und 2.600 Euro betragen. Wie hoch die Kosten für den Eingriff tatsächlich ausfallen, hängt von Dioptrienwerten, Hornhautdicke, möglichen Vorerkrankungen, vom Verfahren und den individuellen Honoraren der Augenärzten ab. Die GKV bezuschusst Augenoperationen zur Verbesserung der Sehfähigkeit (sogenannte refraktive Chirurgien) in der Regel nicht. Auch Vor- und Nachuntersuchungen müssen selbst gezahlt werden. Unsere Zusatzversicherung übernimmt bis zu 1.500 Euro für Sie – dazu zählen auch die Kosten für die Vor- und Nachuntersuchungen Ihrer Augen.
Brauche ich eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?
Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 Euro und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der GKV erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80 % bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten. Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.
Wann brauche ich eine Brillenversicherung?
Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80 % der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch, wenn Ihre Brille kaputtgeht, unterstützen wir Sie mit 80 % der Reparaturkosten. Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.
Wann wird Krankenhaustagegeld gezahlt?
Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT Start zahlen wir Ihnen das Krankenhaustagegeld für jeden vollen Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes wegen eines Unfalls für max. 28 Tage pro Kalenderjahr. Aufnahme- und Entlassungstag werden dabei jeweils als ein voller Tag gewertet.
Kann ich VorsorgePRIVAT und VorsorgePRIVAT Start kombinieren und zusammen abschließen?
Nein, das ist leider nicht möglich.
Gibt es eine Begrenzung bei der Erstattung?
Ja, in unseren Tarifen gibt es folgende Begrenzung bei der Erstattung: Tarif AOK-VorsorgePRIVAT Start Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Reiseschutzimpfungen inkl. Malariaprophylaxe: pro Kalenderjahr zusammen bis zu 300 Euro Professionelle Zahnreinigung: pro Kalenderjahr bis zu 150 Euro Krankenhaustagegeld: pro Kalenderjahr bis zu 280 Euro (10 Euro für maximal 28 Tage)   Tarif AOK-VorsorgePRIVAT Vorsorgeuntersuchungen: im ersten Kalenderjahr bis zu 200 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu 500 Euro ab dem dritten Kalenderjahr die volle Tarifleistung bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr Impfungen und Reiseschutzimpfungen inkl. Malariaprophylaxe: in zwei Kalenderjahren bis zu 300 Euro Brillen und Kontaktlinsen: in zwei Kalenderjahren bis zu 400 Euro (80 % aus 500 Euro Rechnungsbetrag) Augenlasern: im ersten Kalenderjahr bis zu 200 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu 500 Euro Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet. Hörgeräte: in fünf Kalenderjahren bis zu 800 Euro (80 % aus 1.000 Euro Rechnungsbetrag)
Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Kündigen Sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Wird der Tarif im Lauf der Zeit teurer?
Ja, mit steigendem Alter wird auch der Beitrag für die Vorsorgeversicherung teurer. Dem Tarif liegen zwei Altersgruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält alle Personen ab 20 Jahren. In dem Kalenderjahr, in dem eine der beiden Altersgrenzen erreicht wird, ändert sich ab Januar auch der Beitrag. Möchten Sie bei einer Umstufung in eine neue Altersgruppe kündigen, können Sie dies mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Vertragserhöhung tun.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Tarifbedingungen: AOK VorsorgePRIVAT Start
PDF, ca. 600 KB
Tarifbedingungen: AOK-VorsorgePRIVAT
PDF, ca. 104 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: AOK-VorsorgePRIVAT
PDF, ca. 147 KB
Besondere Bedingungen für Versicherte der AOK
PDF, ca. 73 KB
Barrierefreie Produktinformation: AOK-VorsorgePRIVAT Start
PDF, ca. 157 KB
Barrierefreie Produktinformation: AOK-VorsorgePRIVAT
PDF, ca. 131 KB
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