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Für die beste Behandlung im Krankenhaus

Krankenhaus­­zusatz­­versicherung

Behandlung durch Chefarzt oder Chefärztin Unterbringung im Einzelzimmer Bei Unfall und Krankheit Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich eine Krankenhauszusatzversicherung?

Für Versicherte der AOK Bayern, insbesondere:
Für Kinder, Erwachsene und Familien Für Berufsstarter, Singles, Paare Für Seniorinnen und Senioren
Die gesetzliche Krankenkasse bietet bei einem Krankenhausaufenthalt nur eine Grundversorgung. Mehr Komfort und eine bessere medizinische Versorgung wie in der privaten Absicherung erhalten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung.
Nach Krankheit oder Unfall wählen Sie selbst aus, in welchem Krankenhaus und von welchem Arzt Sie untersucht und behandelt werden wollen. Sie sind komfortabel im Einbettzimmer untergebracht und werden schnellstmöglich wieder gesund. Daher haben sich bereits mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland dazu entschieden, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Deswegen ist sie sinnvoll – in jedem Alter und in jeder Lebenssituation.

Unsere Krankenhauszusatzversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Optimale Versorgung im Ernstfall

Profitieren Sie von Leistungen wie in der privaten Krankenversicherung

Für jeden Geldbeutel das richtige Produkt

Verschiedene Tarife je nach Bedarf – für eine passgenaue Absicherung

Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit

Nehmen Sie die Leistungen ab Tag 1 vollumfänglich in Anspruch
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

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Häufig gestellte Fragen & Downloads

Wie funktioniert der Wechsel vom Tarif AOK-KlinikPRIVAT Option in den Tarif AOK-KlinikPRIVAT Premium?
Die Option zum Wechsel in den Tarif AOK-KlinikPRIVAT Premium können Sie bei den folgenden Anlässen nutzen: a) zum 1. Januar nach jedem 5. Kalenderjahr
b) zum 1. Januar des Jahres, in dem Sie das 50. Lebensjahr erreichen
c) zum Zeitpunkt Ihrer Eheschließung
d) zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
e) zur Geburt oder Adoption eines minderjährigen Kindes
f) zum Abschluss einer gesetzlich anerkannten Ausbildung, Qualifikation und eines Studiums
g) nach einem Leistungsfall im Tarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall 
In den Fällen a) bis f) können Sie Ihren Versicherungsschutz innerhalb von drei Monaten anpassen. Im Fall g) können Sie den Wechsel innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt beantragen, zu dem der Anlass eingetreten ist. Bitte beachten Sie, dass wir jeweils einen Nachweis über den Eintritt des entsprechenden Anlasses benötigen.
Wie sieht es mit der Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit aus?
Beim Tarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall spielen Vorerkrankungen keine Rolle. Für AOK-KlinikPRIVAT Option und AOK-KlinikPRIVAT Premium erfahren Sie in unserem Online-Abschluss, ob und zu welchen Konditionen wir Sie versichern. Sie treffen dann die Entscheidung.
Was ist in Bezug auf die Krankenhauszusatzversicherung mit Unfall gemeint?
Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das unfreiwillig von außen auf den Körper wirkt und zu einem gesundheitlichen Schaden führt. Das kann ein Sturz mit dem Rad sein, bei dem Sie sich das Handgelenk brechen. Auch eine Vergiftung oder ein Insektenstich kann als Unfall zählen. Wussten Sie, dass die meisten Unfälle gar nicht im Straßenverkehr geschehen? Nur drei Prozent aller Unfälle fallen in diese Kategorie. In der Freizeit passiert viel mehr: Die Zahl liegt bei 40 %. Sichern Sie sich also ab – mit einer Unfallversicherung und der passenden Krankenhauszusatzversicherung.
Kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung rückwirkend abschließen?
Nein, leider nicht. Ein Abschluss ist immer frühestens zum nächsten Monatsersten möglich.
Ist eine Krankenhauszusatzversicherung in der Schwangerschaft sinnvoll?
Während der Schwangerschaft und bei der Geburt möchten sich werdende Mütter in den besten Händen wissen. Kommt es in der Schwangerschaft zu einem Krankenhausaufenthalt, übernimmt die Premium-Krankenhauszusatzversicherung alle Kosten, die über die Kassenleistungen hinaus gehen.  Nach der Geburt können Sie sich über ein Einzelzimmer freuen, um Ihren kleinen Familienzuwachs in aller Ruhe kennenzulernen. Diese Leistungen gelten nur im Premium-Tarif, der vor der Schwangerschaft abgeschlossen sein muss. Sind Sie jedoch abgesichert, kann auch Ihr Kind direkt ohne Gesundheitsprüfung ab Geburt eine Krankenhauszusatzversicherung an Anspruch nehmen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Das Geld für die Unterbringung in der Klinik müssen Sie nicht vorstrecken. Die Kosten hierfür rechnet das Krankenhaus direkt mit uns ab. Informieren Sie das Krankenhaus bei Ihrer Aufnahme einfach von Ihrer Zusatzversicherung bei uns. Im Premium-Tarif können Sie dafür auch einfach Ihre Card für Privatversicherte nutzen. Alle anderen Kosten, z. B. für die Behandlung, stellt das Krankenhaus Ihnen erst mal in Rechnung. Reichen Sie diese direkt bei uns ein. Umso schneller erstatten wir Ihnen die Leistungen.
Was kann ich tun, damit der monatliche Beitrag in AOK-KlinikPRIVAT Premium konstant bleibt?
Auf der Website berechnen wir immer den für Sie günstigsten Beitrag. Wenn es Ihnen wichtig ist, dass Ihr Beitrag langfristig konstant bleibt, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Form der Rehabilitation nach einer stationären Krankenhausbehandlung – zum Beispiel wegen eines akuten Herzinfarktes, einer Bandscheibenoperation oder anderer Erkrankungen. Ziel der AHB ist die Wiedereingliederung der Patienten in das Berufs- und Alltagsleben. Sie kann stationär sowie ganztägig ambulant durchgeführt werden.
Was ist eine Rehabilitationsbehandlung (Reha)?
Medizinische Vorsorge soll Krankheiten verhüten. Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen.
Was ist der Unterschied zwischen Anschlussheilbehandlung und einer Rehablitationsbehandlung?
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine spezielle Form der Rehabilitation. Für eine Rehabilitation ist kein Krankenhausaufenthalt Voraussetzung, während die Anschlussheilbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt.
Was muss man beim Rooming-In beachten?
Rooming-in beschreibt den gemeinsamen stationären Aufenthalt von Mutter und Kind nach der Geburt oder bei einer Krankheit des Kindes. Von Rooming-in spricht man auch, wenn erwachsene Patienten mit einer Begleitperson im gemeinsamen Krankenhauszimmer übernachten.  Wichtig zu wissen: Nicht die Begleitung, sondern das Kind muss in der stationären Zusatzversicherung abgesichert sein. Der stationäre Aufenthalt des Kindes muss vor dem 16. Geburtstag des Kindes beginnen.
Tarifbedingungen: AOK-KlinikPRIVAT Unfall
PDF, ca. 83 KB
Tarifbedingungen: AOK-KlinikPRIVAT Option
PDF, ca. 72 KB
Tarifbedingungen: AOK-KlinikPRIVAT Premium
PDF, ca. 88 KB
Besondere Bedingungen ohne Alterungsrückstellungen: AOK-KlinikPRIVAT Premium
PDF, ca. 68 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen
PDF, ca. 173 KB
Barrierefreie Produktinformation: AOK-KlinikPRIVAT Unfall
PDF, ca. 157 KB
Barrierefreie Produktinformation: AOK-KlinikPRIVAT Option
PDF, ca. 158 KB
Barrierefreie Produktinformation: AOK-KlinikPRIVAT Premium
PDF, ca. 158 KB
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