Ändert sich etwas an meinem Vertrag oder den Leistungen?
Ihre Vorzugskonditionen, Tarife und Vertragslaufzeiten bleiben bestehen. Sie müssen auch keinen neuen Vertrag unterschreiben. Lediglich die sogenannten Besonderen Bedingungen ändern sich. Denn die haben wir auf Basis der neuen Voraussetzung, nämlich dass keine Kooperationsvereinbarung mehr mit der AOK Bayern besteht, angepasst.
Sie haben aber auch weiterhin die Chance, Ihren Versicherungsschutz zu aktualisieren oder zu erweitern – und das zu AOK-Sonderkonditionen.
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für meinen Vertrag?
Ja, grundsätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Beachten Sie jedoch: Die Sonderkonditionen Ihres Vertrages bleiben so wie sie sind. Das Kooperationsende stellt keinen Nachteil für Sie dar.
Und: Sie können auch über das Kooperationsende hinaus Ihren Versicherungsschutz zu AOK-Sonderkonditionen aktualisieren oder erweitern.
Bleiben die mitversicherten Personen unverändert im Vertrag bestehen?
Ja, auch für mitversicherte Personen ändert sich am Versicherungsschutz nichts. Sie können ebenfalls für diese Ihren Versicherungsschutz zu AOK-Sonderkonditionen aktualisieren oder erweitern – solange die Personen Mitglied der AOK sind.
Kann ich z. B. mein Kind oder meinen Partner zu den AOK-Sonderkonditionen in den bestehenden Vertrag aufnehmen?
Ja, folgende Familienangehörige können Sie zusätzlich in Ihren Vertrag zu AOK-Sonderkonditionen aufnehmen:
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner
in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten
in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder, Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege
Voraussetzung ist, dass Sie zum 31.12.2023 bereits nach AOK-Tarifen versichert waren.
Was ändert sich bei meinem Vertrag, wenn ich die gesetzliche Kasse wechsle?
Grundlage für die Sonderkonditionen ist die Mitgliedschaft bei der AOK Bayern. Sobald uns Ihre Information zum Krankenkassenwechsel vorliegt, wird Ihr Vertrag auf Normalkonditionen umgestellt.
Was passiert mit meinem Rabatt, wenn ich vorübergehend in einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung versichert bin, z. B. aufgrund Elternzeit o. ä. - bekomme ich mit der Rückkehr zur AOK Bayern wieder die Sonderkonditionen?
Durch das Ende der Kooperation mit der AOK Bayern können wir Kunden, die nach dem 1.1.2024 einen Versicherungsantrag stellen, leider keine Tarife mit AOK-Sonderkonditionen mehr anbieten. Ausnahme sind enge Familienangehörige einer Person, die zum 31.12.2023 bereits in einem AOK-Tarif versichert war.