Kooperation von AOK Bayern und
Versicherungs­kammer Bayern endet

Sie sind weiterhin bestens abgesichert

Zum 1. Januar 2024 läuft die Kooperation der AOK Bayern mit der Versicherungskammer Bayern aus. Kontinuierlich stark für Ihre Gesundheit: Als Mitglied der AOK Bayern mit einer bestehenden Zusatzversicherung bleiben Ihnen Ihre attraktiven Beitragsvorteile erhalten.

Sie haben bereits eine Zusatzversicherung im Rahmen der Kooperation abgeschlossen?
Ihre Vorteile bleiben so wie sie sind. Das heißt für Sie:
  • Für Sie gibt es nichts zu tun.
  • Ihre Zusatzversicherungen sind weiter gültig. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen.
  • Solange Sie bei der AOK Bayern versichert sind, profitieren Sie von den Sonderkonditionen Ihres bestehenden Vertrages.

Rundum-Schutz ergänzen:

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz ändern oder um weitere Tarife erweitern möchten, ist das möglich. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
  1. Sie sind Mitglied bei der AOK Bayern.
  2. Ihr Vertrag aus der Kooperation mit der Versicherungskammer Bayern bestand schon vor dem 31.12.2023.

Fragen zum Vertrag

Ändert sich etwas an meinem Vertrag oder den Leistungen?
  • Ihre Vorzugskonditionen, Tarife und Vertragslaufzeiten bleiben bestehen. Sie müssen auch keinen neuen Vertrag unterschreiben. Lediglich die sogenannten Besonderen Bedingungen ändern sich. Denn die haben wir auf Basis der neuen Voraussetzung, nämlich dass keine Kooperationsvereinbarung mehr mit der AOK Bayern besteht, angepasst.

    Sie haben aber auch weiterhin die Chance, Ihren Versicherungsschutz zu aktualisieren oder zu erweitern – und das zu AOK-Sonderkonditionen.

    Ihre Vorzugskonditionen, Tarife und Vertragslaufzeiten bleiben bestehen. Sie müssen auch keinen neuen Vertrag unterschreiben. Lediglich die sogenannten Besonderen Bedingungen ändern sich. Denn die haben wir auf Basis der neuen Voraussetzung, nämlich dass keine Kooperationsvereinbarung mehr mit der AOK Bayern besteht, angepasst.

    Sie haben aber auch weiterhin die Chance, Ihren Versicherungsschutz zu aktualisieren oder zu erweitern – und das zu AOK-Sonderkonditionen.

Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für meinen Vertrag?
  • Ja, grundsätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Beachten Sie jedoch: Die Sonderkonditionen Ihres Vertrages bleiben so wie sie sind. Das Kooperationsende stellt keinen Nachteil für Sie dar.

    Und: Sie können auch über das Kooperationsende hinaus Ihren Versicherungsschutz zu AOK-Sonderkonditionen aktualisieren oder erweitern.

    Ja, grundsätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Beachten Sie jedoch: Die Sonderkonditionen Ihres Vertrages bleiben so wie sie sind. Das Kooperationsende stellt keinen Nachteil für Sie dar.

    Und: Sie können auch über das Kooperationsende hinaus Ihren Versicherungsschutz zu AOK-Sonderkonditionen aktualisieren oder erweitern.

Bleiben die mitversicherten Personen unverändert im Vertrag bestehen?
  • Ja, auch für mitversicherte Personen ändert sich am Versicherungsschutz nichts. Sie können ebenfalls für diese Ihren Versicherungsschutz zu AOK-Sonderkonditionen aktualisieren oder erweitern – solange die Personen Mitglied der AOK sind.

    Ja, auch für mitversicherte Personen ändert sich am Versicherungsschutz nichts. Sie können ebenfalls für diese Ihren Versicherungsschutz zu AOK-Sonderkonditionen aktualisieren oder erweitern – solange die Personen Mitglied der AOK sind.

Kann ich z. B. mein Kind oder meinen Partner zu den AOK-Sonderkonditionen in den bestehenden Vertrag aufnehmen?
  • Ja, folgende Familienangehörige können Sie zusätzlich in Ihren Vertrag zu AOK-Sonderkonditionen aufnehmen:

    • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner
    • in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten
    • in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder, Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege

    Voraussetzung ist, dass Sie zum 31.12.2023 bereits nach AOK-Tarifen versichert waren.

    Ja, folgende Familienangehörige können Sie zusätzlich in Ihren Vertrag zu AOK-Sonderkonditionen aufnehmen:

    • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner
    • in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten
    • in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder, Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege

    Voraussetzung ist, dass Sie zum 31.12.2023 bereits nach AOK-Tarifen versichert waren.

Was ändert sich bei meinem Vertrag, wenn ich die gesetzliche Kasse wechsle?
  • Grundlage für die Sonderkonditionen ist die Mitgliedschaft bei der AOK Bayern. Sobald uns Ihre Information zum Krankenkassenwechsel vorliegt, wird Ihr Vertrag auf Normalkonditionen umgestellt.

    Grundlage für die Sonderkonditionen ist die Mitgliedschaft bei der AOK Bayern. Sobald uns Ihre Information zum Krankenkassenwechsel vorliegt, wird Ihr Vertrag auf Normalkonditionen umgestellt.

Was passiert mit meinem Rabatt, wenn ich vorübergehend in einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung versichert bin, z. B. aufgrund Elternzeit o. ä. - bekomme ich mit der Rückkehr zur AOK Bayern wieder die Sonderkonditionen?
  • Durch das Ende der Kooperation mit der AOK Bayern können wir Kunden, die nach dem 1.1.2024 einen Versicherungsantrag stellen, leider keine Tarife mit AOK-Sonderkonditionen mehr anbieten. Ausnahme sind enge Familienangehörige einer Person, die zum 31.12.2023 bereits in einem AOK-Tarif versichert war.

    Durch das Ende der Kooperation mit der AOK Bayern können wir Kunden, die nach dem 1.1.2024 einen Versicherungsantrag stellen, leider keine Tarife mit AOK-Sonderkonditionen mehr anbieten. Ausnahme sind enge Familienangehörige einer Person, die zum 31.12.2023 bereits in einem AOK-Tarif versichert war.

Fragen zum Versicherungsschutz

Bin ich auch nach dem Ende der Kooperation noch bei der AOK versichert?
  • Ja. An Ihrem Versicherungsschutz bei der AOK Bayern ändert sich nichts.

    Ja. An Ihrem Versicherungsschutz bei der AOK Bayern ändert sich nichts.

Ich habe eine Frage zu meinen bestehenden Zusatzversicherungen oder möchte eine weitere Zusatzversicherung abschließen. An wen wende ich mich jetzt?
  • Ob Fragen oder Produktberatung:

    Direktkunden der AOK Bayern können sich unter +49 89 2160-6903 an unsere kompetenten Experten werden.

    Für Kunden von Sparkassen oder Versicherungsagenturen der Versicherungskammer Bayern gilt: Wenden Sie sich wie gewohnt an Ihre bisherigen Ansprechpartner. Nutzen Sie alternativ gerne die Liveberatung der Versicherungskammer Bayern.

    Ob Fragen oder Produktberatung:

    Direktkunden der AOK Bayern können sich unter +49 89 2160-6903 an unsere kompetenten Experten werden.

    Für Kunden von Sparkassen oder Versicherungsagenturen der Versicherungskammer Bayern gilt: Wenden Sie sich wie gewohnt an Ihre bisherigen Ansprechpartner. Nutzen Sie alternativ gerne die Liveberatung der Versicherungskammer Bayern.

Fragen zum Abschluss neuer Tarife bei der Versicherungs­kammer Bayern

Bekomme ich auch den AOK-Rabatt, wenn ich weitere Tarife abschließen möchte?
  • Ja, Sie können Ihren Versicherungsschutz auch weiterhin zu AOK-Sonderkonditionen aktualisieren oder erweitern. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Vertrag mit der Versicherungskammer Bayern zum 31.12.2023 bereits bestanden hat und dass Sie auch weiterhin bei der AOK versichert sind.

    Ja, Sie können Ihren Versicherungsschutz auch weiterhin zu AOK-Sonderkonditionen aktualisieren oder erweitern. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Vertrag mit der Versicherungskammer Bayern zum 31.12.2023 bereits bestanden hat und dass Sie auch weiterhin bei der AOK versichert sind.

Bisher wurden meine Verträge zu Zusatzversicherungstarifen der Versicherungskammer Bayern in der AOK Bayern abgeschlossen – geht das zukünftig ebenfalls?
  • Nein. Die Kooperation mit der AOK Bayern läuft zum 31.12.2023 aus. Zukünftig wenden Sie sich bitte für Neuabschlüsse oder Änderungen direkt an die exklusive Hotline für Versicherte der AOK Bayern (Tel. +49 89 2160-6903) bzw. an Ihre betreuende Versicherungsagentur oder Sparkasse.

    Bestandskunden der AOK Bayern können natürlich weiterhin unsere Online-Services rund um den Vertrag sowie für die Aktualisierung oder Erweiterung des Versicherungsschutzes nutzen: www.vkb-aok-zusatzversicherung.de

    Nein. Die Kooperation mit der AOK Bayern läuft zum 31.12.2023 aus. Zukünftig wenden Sie sich bitte für Neuabschlüsse oder Änderungen direkt an die exklusive Hotline für Versicherte der AOK Bayern (Tel. +49 89 2160-6903) bzw. an Ihre betreuende Versicherungsagentur oder Sparkasse.

    Bestandskunden der AOK Bayern können natürlich weiterhin unsere Online-Services rund um den Vertrag sowie für die Aktualisierung oder Erweiterung des Versicherungsschutzes nutzen: www.vkb-aok-zusatzversicherung.de

Fragen zur Abrechnung

Kostenübernahme: Wo reiche ich zukünftig Rechnungen ein?
  • Grundsätzlich können Sie Ihre Rechnungen zur Kostenübernahme weiter bei Ihrer AOK Bayern abgeben.

    Schneller geht es, wenn Sie die Rechnungen zur Kostenübernahme direkt bei der Versicherungskammer Bayern einreichen. Nutzen Sie dafür gerne die App "Mein GesundheitsManager". Natürlich können Sie die Rechnungen auch via Mail oder Post einreichen:

    Kontakt via E-Mail: kranken-leistung@vkb.de
    Post-Adresse: Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80530 München

    Grundsätzlich können Sie Ihre Rechnungen zur Kostenübernahme weiter bei Ihrer AOK Bayern abgeben.

    Schneller geht es, wenn Sie die Rechnungen zur Kostenübernahme direkt bei der Versicherungskammer Bayern einreichen. Nutzen Sie dafür gerne die App "Mein GesundheitsManager". Natürlich können Sie die Rechnungen auch via Mail oder Post einreichen:

    Kontakt via E-Mail: kranken-leistung@vkb.de
    Post-Adresse: Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80530 München

Ändert sich das vereinbarte Lastschriftverfahren?
  • Nein, das Lastschriftverfahren bleibt unverändert bestehen.

    Nein, das Lastschriftverfahren bleibt unverändert bestehen.

An wen wende ich mich, falls sich meine Bankverbindung ändert?
  • Bitte nutzen Sie das Kundenportal der Versicherungskammer Bayern bzw. wenden Sie sich an die exklusive Hotline für Versicherte der AOK Bayern: +49 89 2160-6903. Weiterhin können Sie uns Ihre Fragen natürlich auch per E-Mail an kranken@vkb.de schicken.

    Bitte nutzen Sie das Kundenportal der Versicherungskammer Bayern bzw. wenden Sie sich an die exklusive Hotline für Versicherte der AOK Bayern: +49 89 2160-6903. Weiterhin können Sie uns Ihre Fragen natürlich auch per E-Mail an kranken@vkb.de schicken.

Kontakt zur AOK Bayern

Muss ich der AOK etwas mitteilen?
  • Nein, eine Mitteilung an Ihre AOK ist nicht erforderlich. Vertragspartner für Ihre Zusatzversicherung ist die Versicherungskammer Bayern.

    Nein, eine Mitteilung an Ihre AOK ist nicht erforderlich. Vertragspartner für Ihre Zusatzversicherung ist die Versicherungskammer Bayern.